2G+ in der Tennishalle Meckenheim

2G+ in der Tennishalle Meckenheim

coronaregel 2g+ tennishalle meckenheim

Ab 28.12. neue Coronaregeln in der Tennishalle Meckenheim

Liebe Sportpointler:innen!

Liebe Tennisspieler:innen!

Ab dem 28.12., gilt laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW in unserer Tennishalle die 2G+-Coronaregeln. Das bedeutet, dass die Tennishalle Meckenheim nur noch von Personen betreten werden darf mit einem Geimpften- oder Genesenenstatus mit zusätzlichem negativen offiziellem Coronatest. Die genauen Infos und Ausnahmen für Schüler:innen haben wir hier für dich im Überblick:

1. Du bist 16 Jahre plus und hast einen Geimpften- oder Genesenenstatus

Alle Personen ab 16 Jahren müssen ab 28.12.2021 laut neuester Coronaschutzverordnung zusätzlich zum Geimpften- oder Genesenenstatus einen negativen Coronatest nachweisen, um die Tennishalle betreten zu. dürfen  Es gelten offizielle Schnelltests bis 24h alt (Bürgertests von offiziellen Teststellen) und PCR-Tests bis 48h alt. Zeige bitte von selbst vor deinem jeweiligem Hallenbesuch deinen Testnachweis unserer Hallenleitung (Herr Meuer) vor. 

2. Du bist Schüler:in und bist 16 oder 17 Jahre alt

Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahren dürfen weiterhin zum Sport treiben als Getestete die Tennishalle betreten. Es gelten offizielle Schnelltests bis 24h alt (Bürgertests von offiziellen Teststellen) und PCR-Tests bis 48h alt. Zeige bitte von selbst vor deinem jeweiligem Hallenbesuch deinen Testnachweis unserer Hallenleitung (Herr Meuer) vor. Nach den Weihnachtsferien (ab 10.12.2022) bringe dafür wieder eine Bescheinigung der Schule mit. Diese Sonderregelung gilt nur noch bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 laut aktueller Verordnung.

3. Du bist 16 Jahre plus und bist nicht geimpft oder genesen und kein:e Schüler:in

Wir dürfen dich nach der aktuellen Coronaschutzverordnung nicht in unsere Tennishalle reinlassen.

4. Du bist Kind oder Jugendlich bis einschließlich 15 Jahre alt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren werden in der Coronaschutzverordnung Immunisierten (Geimpften und Genesenen) gleichgestellt. Das heißt, du darfst die Tennishalle Meckenheim unter der 2G+-Regel mit einem negativen Coronatest betreten. Es gelten offizielle Schnelltests bis 24h alt (Bürgertests von offiziellen Teststellen) und PCR-Tests bis 48h alt. Zeige bitte von selbst vor deinem jeweiligem Hallenbesuch deinen Testnachweis unserer Hallenleitung (Herr Meuer) vor. Aufgrund der regelmäßigen Schultestungen darfst du nach den Weihnachtsferien weiterhin die Halle ohne Testnachweise nutzen. 

Maskenpflicht und Abstandsregelung

Des Weiteren gilt die Maskenpflicht und die Abstandsregel (1,5m) in der gesamten Tennishalle. Während des Sporttreibens entfallen diese beiden Regeln.

Geltungsdauer der 2G+-Coronaregeln

Die Coronaregeln dieser Verordnung gelten bis Ablauf des 12. Januar 2022.

Das Sportpoint-Team wünscht weiterhin viel Spaß beim Tennis spielen!