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2-G-Regel in der Tennishalle / neuer Bodenbelag im Fitnessstudio

2-G-Regel in der Tennishalle / neuer Bodenbelag im Fitnessstudio

Es gibt diese Woche gute und weniger gute Neuigkeiten im Hause Sportpoint:

Die nicht so gute Neuigkeit zuerst:

2-G-Regel in der Tennishalle

Ab dem 24.11.2021 gilt aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW die 2-G-Regelung für Freizeit- und Sporteinrichtungen. In unserer Tennishalle dürfen daher aktuell nur Geimpfte (vollständiger Impfschutz) und Genesene (positiver PCR-Test der mindestens 2 Wochen und maximal 6 Monate zurückliegt) Tennis spielen. Ausgenommen sind Schüler unter 16 Jahren. Diese dürfen aufgrund der regelmäßigen Schultestungen weiterhin Freizeit- und Sportangebote besuchen. In den Schulferien müssen aktuelle Tests (Schnelltest <24h, PCR-Test <48h) vorgelegt werden.

Die Nachweise für den Impf- oder Genesenenstatus müssen immer zusammen mit einem Ausweisdokument beim Besuch der Halle mitgeführt werden. Hast du diese bereits vorgezeigt, musst du sie nicht bei jedem Besuch erneut zeigen. Bei Einzelplatzbuchungen und bei dem ersten Besuch der Halle werden die Nachweise vor dem Spielen kontrolliert.

Nun zur guten Nachricht:

Bodenbelag im Fitnessstudio fertig

Im Fitnessstudio ist der neue Bodenbelag vollständig eingebracht. Der Boden ist ökologisch, widerstandsfähig und vor allem aufgrund der Holzoptik sehr, sehr schön anzusehen. Der neue Belag wurde im gesamten bisherigen Fitnessbereich, dem Flur dorthin und in der neuen zusätzlichen Freihantelfläche (ehemals Badmintonfeld 5) verlegt. Er ist der erste Meilenstein im Wiederaufbau des Sportpoint. Leider werden viele der weiteren anstehenden Arbeiten noch eine Zeit lang andauern. Wann wir den Sportpoint wieder öffnen können steht daher noch nicht fest.

Bleibt gesund und fit,

Euer Sportpoint Meckenheim Team